Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Digital Signage- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen anyscreen GmbH (im Folgenden anyscreen), ansässig in 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Wächterhofstrasse 50 und ihren Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer handelt.

Digital Signage bezieht sich im Sinne dieser AGB auf die Verwendung von Anzeigegeräten, um digitale Inhalte in Form von Bildern, Videos oder Texten effektiv zu präsentieren und an Zielgruppen zu übermitteln, indem sie an einem oder mehreren Orten angezeigt werden. Die Inhalte können bei Bedarf über eine zentrale Software manuell oder automatisch individuell angepasst und aktualisiert werden.

Anyscreen erbringt verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit Digital Signage gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit Digital Signage und regeln abschließend das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien. Etwaige Verweise auf die Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen und keine rechtliche Wirkung haben, bleiben unberücksichtigt.

2. Registrierung, Testphase und Vertragsschluss 

Die Darstellung des Digital Signage- Dienstes im Internet stellt lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar und ist kein verbindliches Angebot. Die Annahme seitens unseres Unternehmens kann innerhalb von 24 Stunden entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch die Bereitstellung der Leistung an den Kunden erfolgen. Falls die Annahme durch Bereitstellung der Leistung erfolgt, entfällt die Notwendigkeit einer separaten Annahmeerklärung. Der Vertrag zwischen dem Kunden und anyscreen kommt erst durch diese Annahme zustande. Anyscreen ist jedoch nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. 

2.1. Testphase

Der Digital Signage-Dienst kann nach der Registrierung des Kunden auf unserer Website anyscreen.cloud  kostenlos und unverbindlich für einen Zeitraum von 30 Tagen getestet werden. Während der Testphase hat der Kunde Zugriff auf alle Standardfunktionen und -dienste. Danach steht der Dienst dem Kunden weiterhin zur Verfügung, die dargestellten Inhalte sind jedoch fortan mit einem anyscreen- Wasserzeichen und/oder anyscreen- Logo so versehen. Eine individuelle Verlängerung des Testzeitraumen ist bei Vorliegen besonderer Gründe möglich, bedarf jedoch einer gesonderten Vereinbarung. Anyscreen behält sich vor, Test- Accounts nebst den zugehörigen Daten gemäß geltender Datenschutzbestimmungen nach Ablauf des Testzeitraumes ohne weitere Ankündigung zu löschen. Die Nutzung mehrerer Test- Accounts durch einen Kunden ist nicht zulässig und anyscreen behält sich die Löschung dieser Accounts nebst Daten vor.

2.2. Vertragsschluss

Der Kunde hat die Möglichkeit, auf unserer Website anyscreen.cloud eines der kostenpflichtigen Leistungspakete auszuwählen, welche sich hinsichtlich Funktionalitäten, Datenvolumen, Laufzeit und Zahlungsmodalitäten unterscheiden. Diese Pakete lassen sich individuell durch kostenpflichtiges Hinzubuchen zusätzlicher Übertragungskanäle und/oder zusätzlicher Anzeigegeräte erweitern. Durch seine Registrierung mit Angabe von Rechnungs- und Zahlungsinformationen, Annahme der AGB, Bestätigung der Widerrufsbelehrung, der Datenschutzerklärung sowie Klick auf “Jetzt Kaufen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags ab. Der Kunde bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass er volljährig ist. Die Testphase hat keinen Einfluss auf etwaige gesetzliche Widerrufsrechte. Das Angebot kann gemäß 2 dieser AGB von anyscreen angenommen werden.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Software

Anyscreen stellt dem Kunden eine Software- Plattform einschließlich online- Speicher im Umfang des gewählten Leistungspakets bereit, welche die Integration von Medien wie Bildern und Videos ermöglicht. Die Anwendung bietet zudem Funktionalitäten zur einfachen Erstellung von Inhalten und der Anpassung von Layouts, sowie Tools zur Verwaltung und Anzeige der Inhalte auf verschiedenen digitalen Displays und zur Steuerung von Inhaltsschleifen.

3.3 Hardware

Die Bereitstellung von zum Betrieb des Systems erforderlicher Hardware entsprechend den technischen Mindestanforderungen wie Displays, Mediaplayer, Server, aller weiteren Geräte, sowie erforderlichem Zubehör erfolgt durch den Kunden. Anyscreen haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von techn. Geräten und Hardwarekomponenten, deren Verfügbarkeit und Funktion, sowie die Qualität von Übertragungskanälen / –leitungen und leistet keinen diesbezüglichen support.

 

3.4 Inhalt (Content)

Erstellung, Bereitstellung (Upload) und Darstellung (Veröffentlichung) der digitalen Inhalte (Content) obliegt dem Kunden und wird von diesem vollumfänglich verantwortet. Anyscreen nimmt keinerlei Sichtung, Prüfung, inhaltliche Bewertung oder Veränderungen der Inhalte vor, sondern bereitet diese lediglich technisch so auf, dass sie auf den Anzeigegeräten des Kunden wiedergegeben werden können. Anyscreen schließt jegliche Haftung für vom Kunden erstellte und / oder dargestellte Inhalte aus.

3.5 Support

Anyscreen bietet Support für Software- Funktionalitäten jedoch nicht für Hardware und deren Konfiguration. Der Support kann telefonisch, per E-Mail, durch Bereitstellung von FAQ oder Softwareupdates erfolgen. Ein Anspruch für den Kunden besteht dafür nicht.

 

4. Verantwortlichkeiten 

4.1 Verantwortlichkeiten von anyscreen

Für die Vertragslaufzeit stellt Anyscreen die erforderliche Software zur Verfügung, um den Content gemäß den Bestimmungen des Vertrags auf den Signage- Systemen des Kunden darzustellen. Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche Recht, die Software für die Zwecke der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und anyscreen zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf den vom Angebot abgedeckten Komponenten zu laden und auszuführen. Weitere Nutzungshandlungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von anyscreen gestattet

4.2 Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich jegliche zur Wiedergabe der Inhalte erforderlichen Systeme auf eigene Kosten bereitzustellen. Es liegt in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass diese den Anforderungen genügen, ordnungsgemäß funktionieren und kompatibel sind. Der Kunde trägt ebenso selbst die Verantwortung für Installation, Konfiguration, technische Unterstützung und Wartung seiner Systeme und Übertragungsleitungen.

Die technischen Vorgaben von anyscreen für den Upload von Content sind vom Kunden zu befolgen. Jeglicher Missbrauch oder rechtswidrige Nutzung ist zu unterlassen. Der Kunde garantiert, dass alle (gewerblichen) Schutzrechte Dritter beachtet werden und stellt anyscreen von jeglicher Haftung frei. Der Kunde ist ebenso verpflichtet, alle hochgeladenen Daten vorab auf Viren zu überprüfen und angemessene Virenschutzprogramme gemäß dem aktuellen Stand der Technik einzusetzen. Er trägt allein das Risiko für eine ordnungsgemäße Bespielung seiner Signage- Systeme. Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber anyscreen für alle Schäden, die durch einen Ausfall des Systems verursacht werden, auch wenn dies nur leicht fahrlässig seitens des Kunden geschieht, einschließlich Ansprüche Dritter, die aufgrund des Ausfalls des Systems geltend gemacht werden.

4.3 Inhaltliche Verantwortlichkeiten

Der Kunde räumt anyscreen alle erforderlichen Nutzungsrechte am Content ein, die für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bereitstellung, Sendung und öffentlichen Wiedergabe des Contents, einschließlich zur Wiedergabe erforderlicher technischer Bearbeitungen. 

Der Kunde ist ebenso verantwortlich für die technische Eignung des Materials. Anyscreen ist nicht verpflichtet, das Material auf seine Eignung zur technisch und optisch einwandfreien Wiedergabe zu überprüfen; lediglich die dafür erforderliche technische Qualität des Contents wird von anyscreen geprüft und bei Bedarf optimiert. Falls der Content nicht den vereinbarten oder üblichen Standards entspricht, behält sich anyscreen das Recht vor Einspielung, Verarbeitung und Wiedergabe zu unterbinden. 

Anyscreen übernimmt keine Verantwortung für die Übermittlung des Contents und haftet nicht für eventuelle Fehler, die während der Datenübertragung auftreten. Der entscheidende Faktor dafür, ob Anyscreen seine Leistungen vertragsgemäß erfüllt hat, ist der Zustand des Contents zum Zeitpunkt des Uploads in den online Speicher bei anyscreen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Sicherungskopien des Contents anzufertigen. Anyscreen haftet nicht für den Verlust des Contents.

Anyscreen behält sich das Recht vor, die Verarbeitung und Wiedergabe des Contents oder von Teilen davon aus wichtigen Gründen abzulehnen. Zu solchen Gründen gehören insbesondere die bereits erwähnten rechtlichen und/oder technischen Aspekte sowie vergleichbare Umstände. anyscreen ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren.

Anyscreen haftet nicht für Ausfälle bei der Wiedergabe der Inhalte auf dem Signage-Systems des Kunden aufgrund technischer Störungen, höherer Gewalt oder anderer Umstände, die nicht von anyscreen zu verantworten sind. Falls der Grund für einen möglichen Ausfall der Bespielung der Screen-Systeme im Verantwortungsbereich von anyscreen liegt (z.B. Ausfall des Content Management Systems oder des Servers), wird anyscreen unverzüglich Maßnahmen zur Behebung des Ausfalls einleiten. Bei kurzfristigen Störungen oder Ausfällen, die maximal zwei Werktage dauern, hat der Kunde keine Ansprüche.

5. Preise und Zahlungsbedingungen:

Die Kosten für die Leistungen von anyscreen werden auf der Grundlage des angenommenen Auftrags gebildet. Alle Preise verstehen sich inklusive Steuern, Abgaben und Gebühren. 

Rechnungen für erbrachte Leistungen sind ohne Abzüge sofort fällig und sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Etwaige Bank- und Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden die ausstehenden Beträge gemäß dem gesetzlich vorgesehenen Zinssatz für Unternehmergeschäfte verzinst. Zusätzlich hat der Auftraggeber alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Rechtsvertretungskosten zu tragen.

Erhaltene Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und Spesen und schließlich auf den Kapitalbetrag angerechnet. Falls es zu Zahlungsverzögerungen kommt, behält sich anyscreen das Recht vor, die Verarbeitung und Darstellung des Contents bis zur Bezahlung aller offenen Beträge und ggf. der Entgelte für zukünftige Bespielungen einzustellen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann anyscreen verlangen, dass Zahlungen im Voraus geleistet werden.

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Wiedergabe des Contents auf seinen Signage-Systemen, einschließlich Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere auch solche, die an Verwertungsgesellschaften zu entrichten sind (z. B. öffentliche Wiedergabe in Bezug auf Urheberrechte wie Komponisten und Textautoren sowie Schallträgerhersteller), werden ausschließlich vom Kunden verhandelt und getragen. Dies ebenso für alle für Kosten der Datenübertragung /-leitungen sowie Kosten für Hardware und/oder deren Bereitstellung (Miete etc.).

6. Vertragslaufzeit, Haftung und Schlussbestimmungen

Der Vertrag zwischen dem Kunden und anyscreen läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Gleiches gilt für zusätzlich kostenpflichtig gebuchte Übertragungskanäle und / oder zusätzliche Anzeigegeräte. Die Kündigung des Accounts hat entweder schriftlich, per E-Mail, oder online über anyscreen.cloud zu erfolgen. Zur Kündigung zusätzlich gebuchter Übertragungskanäle und Anzeigegeräte genügt deren Löschung über die Software.

Eine Kündigung durch anyscreen kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende erfolgen. Darüber hinaus kann der Dienst von anyscreen ohne Angabe von Gründen jederzeit eingestellt werden. Der Kunde kann daraus keinerlei Ansprüche gegen anyscreen geltend machen.

Anyscreen behält sich nach der Kündigung vor, den Account nebst den zugehörigen Daten gemäß geltender Datenschutzbestimmungen ohne weitere Ankündigung zu löschen.

Die Haftung von anyscreen gegenüber dem Kunden beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von anyscreen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet anyscreen ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung ist auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Jeglicher Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, spezifischen Erträgnissen, Datenverlusten und Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Anyscreen übernimmt nur schriftliche und ausdrücklich zugesicherte Gewährleistungen. Im Übrigen übernimmt anyscreen keine Gewährleistung für eventuelle Sachmängel und insbesondere keine Gewährleistung für spezifische Erträge. Daher sind auch Schadenersatz und Irrtumsanfechtung ausgeschlossen.

Sowohl anyscreen als auch der Kunde verpflichten sich, die relevanten Datenschutzbestimmungen einzuhalten und alle datenschutzrelevanten Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Es gilt deutsches Recht, mit Ausnahme des IPRG (Internationales Privatrechtsgesetz) und des UN-Kaufrechts. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist München. 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzten, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unbefristet, es sei denn, anyscreen widerruft sie. Anyscreen behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für Aufträge, die zum Zeitpunkt der Änderung erteilt, aber noch nicht (vollständig) abgewickelt sind, gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausstrahlung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.